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Viele traumatisierte Soldaten mussten bisher jahrelang kämpfen, bis ihre psychischen Verletzungen offiziell anerkannt wurden. Doch eine vom Bundestag beschlossene Gesetzsänderung soll Abhilfe schaffen. Künftig sollen Soldaten schneller und besser entschädigt werden.
Von Christian Thiels, SWR, ARD-Hauptstadtstudio
[Bildunterschrift: Viele Soldaten werden die Bilder von den Kriegseinsätzen nicht mehr los. ]
Bombenschläge, stundenlange Gefechte, Tod und Verwundung - das ist Alltag für viele Bundeswehr-Soldaten in Afghanistan. Und auch wenn sie aus dem Einsatz wieder zurück in Deutschland sind, geht der Krieg im Kopf weiter. "Posttraumatische Belastungsstörung" (PTBS) nennt sich das im Fachjargon. Die Zahl der Fälle steigt ständig an. Allein bis August 2011 gab es 520 Soldaten, die mit PTBS aus dem Afghanistan-Einsatz nach Hause kamen - fast so viel wie im gesamten Vorjahr.
Für die betroffenen Soldaten bedeutet es, dass sie vielfach kein normales Leben mehr führen können. Albträume und Schlaflosigkeit sind nur einige der Symptome. "Ich meide größere Menschenansammlungen, gehe nur dann einkaufen, wenn ich sicher bin, dass die Läden leer sind. Und auch meine Sozialkontakte haben sich drastisch reduziert - selbst in der Familie", erzählt Robert Sedlatzek-Müller. Er musste in Afghanistan den Tod von fünf Kameraden mit ansehen.
Doch um die Anerkennung müssen er und andere Betroffene oft jahrelang kämpfen. "Die gehen durch eine regelrechte bürokratische Mühle", erklärt Andreas Timmermann-Levanas vom Bund Deutscher Veteranen und selbst PTBS-Geschädigter. Mit dem sogenannten Einsatzversorgungsverbesserungsgesetz, das der Bundestag heute verabschiedete, soll sich das ändern. "Wir haben als Parlamentarier eine besondere Verantwortung für die Soldaten, weil wir es sind, die sie in lebensgefährliche Einsätze schicken", sagt die FDP-Abgeordnete Elke Hoff, die sich seit Jahren um das Thema kümmert und eine der treibende Kräfte hinter der gesetzlichen Neuregelung war. Diese wird von allen Fraktionen im Verteidigungsausschuss einschließlich der Linkspartei getragen.
Wesentlicher Kernpunkt ist, dass den Soldaten künftig die Anerkennung ihrer seelischen Schäden erleichtert werden soll. Die Teilnahme an einem Gefecht oder das Erlebnis eines Bombenanschlages etwa kann dann als glaubhafte Ursache für PTBS angesehen werden. Auf Basis des medizinischen Forschungsstandes soll dafür ein Kriterienkatalog entwickelt werden.
Bundeswehr-Psychologen wie Dr. Karl-Heinz Biesold vom Bundeswehr-Krankenhaus in Hamburg bemängeln schon lange, dass es in den Anerkennungsverfahren keine belastbaren und einheitlichen Bewertungskriterien gebe. Außerdem gebe es viel zu wenig qualifizierte Gutachter. Häufig würden aus Personalmangel zivile Psychologen ohne Kenntnisse über die Belastungen eines Kampfeinsatzes als Gutachter herangezogen. Und immer wieder würde dann irgendein frühkindliches Erlebnis als Ursache für die Traumatisierung bemüht.
Aber: "Es werden nur gesunde Soldaten in den Einsatz geschickt. Wenn sie danach ein psychisches Problem haben, liegt es nahe, dass das mit den Erlebnissen etwa in Afghanistan zusammen hängt", erklärt Psychologe Biesold und ergänzt, dass die quälend langen Anerkennungsverfahren die Betroffenen häufig auch wirtschaftlich an den Abgrund brächten - mit dramatischen Folgen für die Behandlung: "Menschen, die sich um ihre tägliche Existenz Sorgen machen müssen, haben nicht den Kopf frei, um eine Traumatherapie zu machen, sich dem Erlebten dann nochmal zu stellen. Es muss also als Erstes die soziale Sicherheit gewährleistet sein, bevor man eine sinnvolle Psychotherapie machen kann."
Durch das neue Gesetz soll das Verfahren nun deutlich vereinfacht und beschleunigt werden. Die zweite Verbesserung, die durch das Gesetz erreicht werden soll, betrifft den Anspruch auf Weiterbeschäftigung bei der Bundeswehr. Bislang hatten nur Soldaten einen solchen Anspruch, die durch eine körperliche oder seelische Verwundung zu mindestens 50 Prozent in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert waren. Mit der Neuregelung soll die Schwelle auf 30 Prozent gesenkt werden. Auch das entspricht einer alten Forderung der Veteranen. Denn auch eine niedrige Einstufung mache eine Weiterbeschäftigung im zivilen Arbeitsmarkt häufig unmöglich. Robert Sedlatzek-Müller etwa ist ausgebildeter Erzieher, aber mit seiner 30-prozentigen Erwerbsminderung durch die erlittene Traumatisierung findet er keine Anstellung. Ihm könnte die neue Regelung die Existenzsorgen nehmen - im Moment ist er arbeitslos.
Verbesserungen wird es auch für Soldaten geben, die keine traumatisierenden Erlebnisse im Auslandseinsatz hatten. Weil der Einsatz aber grundsätzlich eine besondere Belastung darstellt, gilt künftig schon nach 180 Tagen Auslandseinsatz (also nach einem halben Jahr), dass diese Zeit doppelt für das Ruhegehalt zählt. Bislang mussten Soldaten mindestens ein Jahr im Einsatz gewesen sein, um in den Genuss dieser Doppelanrechnung zu kommen. Diese Gesamtzeit muss außerdem nicht in einem Stück abgeleistet worden sein, sondern es können auch mehrere Einsätze von mindestens 30 Tagen zusammengerechnet werden.
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